Eike und die heilige Pecunia

Von Sascha Erni

Für einen Schweizer untypisch spreche ich heute einmal DAS Tabu-Thema überhaupt an: Geld. Etwas typischer für einen Schweizer werde ich allerdings keine konkreten Zahlen nennen, sondern möchte mich lieber auf etwaige Fallstricke konzentrieren. Nun denn:

Was muss ein freischaffender Texter in Sachen Honorar beachten?

Zuerst einmal genau das – es handelt sich um ein Honorar, nicht um einen Lohn. Man kann es auch „Vergütung“ nennen, wenn man Fremdwörter nicht mag, aber man sollte sich Begriffe wie „Stundenlohn“ in Offerte und Rechnung verkneifen.

Sobald von einem „Lohn“ die Rede ist, werden gewisse offizielle Stellen hellhörig. Die Schweizer SVA zum Beispiel kann dieses Wort bei Selbständigen nicht ausstehen, vermutet sie doch dann eine so genannte „Scheinselbständigkeit“ statt einen wirklich unabhängigen Beruf. Im schlimmsten Fall folgt eine Buchprüfung beim Kunden. Nicht schön. Ähnlich sieht es die deutsche Künstlersozialkasse. Kurz gesagt: Angestellte erhalten Lohn. Freischaffende Texter erhalten ein Honorar. Wie Hausärzte oder Rechtsanwälte. Nur mit weniger Prestige, dafür mit mehr Kaffee und Kippen.

Aber wie viel soll man denn für die verschiedenen Texter-Tätigkeiten verlangen? Fachverbände und Gewerkschaften, besonders in Deutschland, veröffentlichen jährlich Honorarspiegel und -Empfehlungen für Selbständige. Ergo: Nachlesen. Aber ich höre Euch schon sagen: „Die Werte sind dann doch nur für Deutschland!“ Nö, denn die typischen Honorare für „deutsche“ Texterarbeiten gelten – meiner Erfahrung nach – auch in der Schweiz als angemessen. Und umgekehrt.

Wobei, „angemessen“ … Besonders wenn man mit kleineren Firmen zu tun hat, wird man sein blaues Wunder erleben. Nicht selten konfrontieren einen dann aufgerissene Augen, bleiche Wangen oder – am häufigsten – entrüstete Lachkrämpfe. Und das liegt vorwiegend an Eike.

Eike ist die Nemesis der Freelancer. JEDER Freischaffende hat schon von Eike gehört:

„Och, mein Neffe studiert Informatik, der kann mir die Website für € 300 bauen. Weshalb wollen Sie dann € 3.000 dafür?“

„Sind Sie noch bei Trost? Mein Schwager hat einen Bekannten der einen Freund hat, und dessen Tochter, ja, die entwirft mir das für 20 Franken die Stunde!“

Egal, ob es um Photographie, Text, Graphik oder Webdesign geht – Eike ist allgegenwärtig. Eike ist oft Student/in, lebt noch bei den Eltern und arbeitet schwarz. Manchmal will sich Eike gerade selbständig machen und denkt, mit Dumping-Preisen komme man endlich an die ersten Kunden. Und drückt damit ungewollt die Honorare aller Kollegen – Eike ist ja nicht Satan, nur etwas naiv.

Freischaffende müssen einen gewissen Stundensatz verlangen, um über die Runden zu kommen. Denn sie zahlen Sozialversicherung, Altersvorsorge, Unfallversicherung, Arbeitsgeräte, Erwerbsausfallversicherung (Selbständige erhalten kein Arbeitslosengeld) und so weiter selbst. Und können nur selten 40 Stunden pro Woche verrechnen, auch wenn sie bis zu 80 Stunden arbeiten. Denn sie müssen sich ja auch um Akquisition und Administration kümmern. Das zahlt niemand auf Stundenbasis.

Und dann kommt Eike vorbei und erledigt den Job so nebenbei für € 10/h. Und die echten Freischaffenden dürfen dem Auftraggeber erklären, weshalb sie so viel teurer sind …

Genau, niemand mag Eike. Ausser extrem knausrige Kunden.

Wie als Freischaffender mit Eike umgehen? Die meisten meiner Kollegen antworten auf Eike-Kommentare von potentiellen Auftraggebern: [Freundlich] „Oh, fein! Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg mit Eike. Es würde mich freuen, wenn Sie mir dann das Ergebnis zeigen.“ Und manchmal ist es dann so, dass ein halbes Jahr später die Firma wieder anruft, weil die Website katastrophal ausgefallen ist und sie jetzt doch lieber dich hätten …

Ist klar: Ein Jungtexter kann schlecht den höchsten Stundensatz verlangen, den man in Honorarspiegeln findet. Aber nur sehr, sehr selten sollte der eigene Satz massiv unter den Mindest-Empfehlungen liegen. Des Freelancers bestes Werbemittel ist nun mal die Mund-zu-Mund-Propaganda. Und ist es wirklich erstrebenswert, dass der erste zufriedene Auftraggeber seinen Freunden von dir erzählt, weil du so schön „billig“ bist? Wie will man dann mit gutem Gewissen bei Kunde B endlich ein vernünftiges Honorar verlangen?

Mit Dumping wird man schnell selbst zum Eike. Und auch wenn ich den Namen mag – das wird sich wohl wirklich niemand zum Lebensziel machen wollen, oder?

(Ich entschuldige mich bei allen Lesern, die Eike heissen oder eine/n Eike kennen. Aber mir fiel auf die Schnelle kein anderer Name ein, den man sowohl für Männlein als auch Weiblein verwenden kann …)

Zum Autor: Sascha Erni wurde 1975 im Aargau geboren. Mittlerweile lebt er allerdings als freischaffender Texter und Autor in Niedersachsen. www.nggalai.com

Textin März 2009
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1 Kommentar

  • Roswitha's Gravatar Roswitha 18. März 2010

    Lieber Sascha, liebe textin-Leserinnen und -Leser.
    Grundsätzlich hätte dieser Artikel auch funktioniert, wenn Eike namenlos geblieben wäre. Und Mund-zu-Mund-Propaganda funktioniert eher nur bei Liebespaaren und heisst (oder heißt) dann Kuss. Hier geht’s um Mundpropaganda. Die funktioniert immer, wenn Frau Texterin und Herr Texter gute Arbeit leisten. Aber das nur nebenbei oder vorneweg und furchtbar spitzfindig – deutsche Texterin in der Schweiz ;)
    Wer sich für Stundensätze für Texter und Texterinnen in der Schweiz interessiert, möge sich doch an script wenden. Der Verband (http://www.scriptweb.ch) veröffentlicht Honorarempfehlungen, die für die Schweiz gelten. Meiner Erfahrung nach bezahlen die Kunden die angegebenen Honorare auch. Weil sie Qualität bekommen.
    Viele Grüsse von
    Roswitha

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